Barrierefreiheit
Barrierefreiheit
Die Emmi-Böck-Schule ist bemüht, ihre Webseite im Einklang mit der Bayerischen Digitalverordnung (BayDiV) barrierefrei zugänglich zu machen. Wir beachten die Richtlinien von BITV und WCAG.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite https://www.emmi-boeck-schule.de
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 30.09.2025 erstellt und zuletzt am 30.09.2025 überprüft.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit
§ 9 der Bayerischen Digitalverordnung
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayDiV-9 (BayDiV) vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind auf Grund begrenzter schulischer Finanzmittel nicht barrierefrei:
- Videos haben im Einzelfall keinen Untertitel oder die Barrierefreiheitsfunktionen von
externen Videoanbietern sind nicht vollständig barrierefrei.
- Im Einzelfall können PDF, Word oder sonstige Dokumente nicht barrierefrei sein.
- keine Vorlesefunktion: Text auf der Seite können nicht vorgelesen werden
Unterstützungen zur Barrierefreiheit
Für eine möglichst barrierearme Verwendung der Webseite bieten wir Ihnen aktuell folgende
Unterstützungen:
- Die Webseite ist über Tastatur und Maus bedienbar.
- Schrift vergrößern/verkleinern: Mit dieser Funktion können Sie die Schriftgröße
vergrößern/verkleinern, um eine bessere Sichtbarkeit und Lesbarkeit sicherzustellen.
Barrieren melden sowie Informationen zur Barrierefreiheit dieser Website erhalten
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der
Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen schreiben Sie uns oder rufen Sie uns an unter:
Emmi-Böck-Schule
Sonderpädagogisches Förderzentrum Ingolstadt II
Am Sportcenter 13
85051 Ingolstadt
Telefon: 0841 30540900
E-Mail:
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Durchsetzungsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit die Schule diese beheben kann.
Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail:
Internet: ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html